Anfrage für einen Verkaufsstand
Für die 57. Diekircher Kavalkade, am 02. Mäerz 2025
spätestens bis zum 1. Dezember 2024
Dies ist eine einfach Anfrage und gilt nicht als Bestätigung!
Reglement der Diekircher Kavalkade 2024
- Jeder Teilnehmer (Schausteller, Verein, Privatperson, Handelsgesellschaft usw.) muss ordnungsgemäß einen Antrag über das verfügbare Anmeldeformular auf der Website www.cavalcade.lu stellen. Dieses Formular enthält Informationen über die Identität des Antragstellers, seine Adresse, gegebenenfalls den Verantwortlichen der gemeinnützigen Organisation oder der Handelsgesellschaft. Eine kurze Beschreibung der Aktivitäten des Standes (Betreff des Antrags), die am Tag der Veranstaltung erforderliche technische Ausstattung (insbesondere die Anzahl der Elektrogeräte und ihre technischen Merkmale) sowie die Abmessungen des Standes, müssen ebenfalls ausgefüllt werden. Außerdem ist es verpflichtend, die vom Teilnehmer zum Verkauf angebotenen Waren anzugeben. Der ESD entscheidet über die eingereichten Anträge und teilt jedem Antragsteller seine Entscheidung schriftlich mit. Die Fristen für den Auf- und Abbau der Stände werden vom ESD und der VdD (Stadt DIEKIRCH) festgelegt.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung „Cavalcade“ ist ohne ordnungsgemäße Genehmigung untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, sich an die Polizei zu wenden, um Personen vom Platz verweisen zu lassen, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen und somit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer mit folgenden Gegenständen ausgestattet sein: einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Feuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 6 kg Pulver oder Schaum und einer Löschdecke, welche eine Mindestgröße von 90 x 90 cm haben muss. Je nach den Aktivitäten der Stände kann der Bürgermeister eine Ausnahme von dieser Bestimmung gewähren oder, im Gegenteil, jede andere Sicherheitsmaßnahme vorschreiben, die er für notwendig erachtet, wobei die Leiter des Brand- und Rettungsdienstes und des Zivilschutzes Diekirch oder ihre Vertreter in ihren jeweiligen Gutachten konsultiert werden.
- Alle elektrischen Anlagen müssen mit Erdungsdrähten ausgestattet sein. Alle mobilen Hauptverteilungen sind mit einem Zylinderschloss, die vom Industriedienst der VdD bereitgestellt werden, ausgestattet und müssen dauerhaft verriegelt sein. Die Kabeltrommeln sind vollständig abzuwickeln. Das Verlegen der Kabel auf der Straße ist verboten. Gegebenenfalls müssen die Kabel auf einer Höhe von mindestens 5 m befestigt werden. Verteilungen in T und + Form sind nicht zulässig. Verteilersteckdosen sind nur für geringen Verbrauch zulässig.
Die maximale Belastung der zu verwendenden Steckdosen ist wie folgt:- Schuko-Steckdose: 230 V max. 2.500 Watt
- CEE-Steckdose: 400 V 16 Ampere max. 7.500 Watt
- CEE-Steckdose: 400 V 32 Ampere max. 15.000 Watt
- Ein Trinkwasseranschluss kann von den Gemeindediensten außerhalb der Frostperiode zur Verfügung gestellt werden.
- Vor der offiziellen Eröffnung der oben genannten Veranstaltung kann eine Ortsbesichtigung durch Vertreter des ESD, der Polizei, des CGDIS oder der Gemeinde durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen gesetzliche, reglementarische oder kommunale Bestimmungen, der bei dieser Ortsbesichtigung festgestellt wird, muss innerhalb einer, von den genannten Vertretern, festgelegten Frist, auf jeden Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, behoben werden. Geschieht dies nicht, wird der Betroffene von der Veranstaltung ausgeschlossen. Angesichts der festgestellten Mängel kann dem säumigen Teilnehmer die künftige Teilnahme für mindestens zwei Jahre untersagt werden.
- Der Verkauf von Grillspeisen und Pommes auf öffentlichen Straßen, der Teilnehmer der oben genannten Veranstaltung darf nur erfolgen, wenn der Schutz des Bodens unter dem Stand durch das Aufstellen eines mit Sand gefüllten Fettauffangbehälters oder einer anderen wirksamen Schutzmaßnahme gewährleistet ist. Die Öffentlichkeit darf unter keinen Umständen Zugang zu den Kücheneinrichtungen (Fritteusen, Grills, Pfannen usw.) haben. Es dürfen nur Mehrwegutensilien verwendet werden.
- Es ist strengstens verboten, auf öffentlichen Straßen jegliche Art von Feuer zu entzünden, mit Ausnahme von Feuer zum Grillen.
- Jede Art von Verkauf von Getränken in Gläsern und Glasflaschen (Bierflaschen, Alkopop-Flaschen usw.) ist verboten. Nur wiederverwendbare Plastikbecher sind erlaubt.
- Die Bestellung sämtlicher Pfandbecher erfolgt über den ESD.
- Auf der Place de la Libération sind alle Anhänger der Art „Béierwon“ verboten.
- Jegliche Musikanlagen auf öffentlichen Plätzen sind untersagt, mit Ausnahme der vom ESD festgelegten und verwalteten Plätze.
- Alle Verkäufe rund um die Kavalkade müssen spätestens um 18 Uhr eingestellt werden, damit die Straßen bis 19 Uhr wieder befahrbar sind. Ausgenommen sind Op der Kluuster wo der Verkauf um 19 Uhr eingestellt werden muss und die Place de la Libération und die Grand-Rue, wo der Verkauf um 22 Uhr eingestellt werden muss.