Carnaval de Diekirch

Anfrage für einen Verkaufsstand

Für die 56. Diekircher Kavalkade, am 11. Februar 2024

spätestens bis zum 14. Dezember 2023

Dies ist eine einfach Anfrage und gilt nicht als Bestätigung!

    GrillspeisenAlkoholische GetränkeBleibtPommes fritesAlkoholfreie GetränkeKarneval ZubehörWaffelnCandy-ShopSonstiges

    WasserbedarfKein Wasser nötig

    Strom 220V 16AStrom 380V 16ASonstiges StromKein Bedarf an Elektrizität

     

     

    Reglement der Diekircher Kavalkade 2024

    1. Jeder Teilnehmer (Schausteller, Verein, Privatperson, Handelsgesellschaft usw.) muss ordnungsgemäß einen Antrag über das verfügbare Anmeldeformular auf der Website www.cavalcade.lu stellen. Dieses Formular enthält Informationen über die Identität des Antragstellers, seine Adresse, gegebenenfalls den Verantwortlichen der gemeinnützigen Organisation oder der Handelsgesellschaft. Eine kurze Beschreibung der Aktivitäten des Standes (Betreff des Antrags), die am Tag der Veranstaltung erforderliche technische Ausstattung (insbesondere die Anzahl der Elektrogeräte und ihre technischen Merkmale) sowie die Abmessungen des Standes, müssen ebenfalls ausgefüllt werden. Außerdem ist es verpflichtend, die vom Teilnehmer zum Verkauf angebotenen Waren anzugeben. Der ESD entscheidet über die eingereichten Anträge und teilt jedem Antragsteller seine Entscheidung schriftlich mit. Im Streitfall entscheidet der Bürgermeister endgültig, wogegen kein Einspruch möglich ist. Die Fristen für den Auf- und Abbau der Stände werden vom ESD und der VdD (Stadt DIEKIRCH) festgelegt.
    2. Die Teilnahme an der Veranstaltung „Cavalcade“ ist ohne ordnungsgemäße Genehmigung untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, sich an die Polizei zu wenden, um Personen vom Platz verweisen zu lassen, die nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen und somit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
    3. Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer mit folgenden Gegenständen ausgestattet sein: einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Feuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 6 kg Pulver oder Schaum und einer Löschdecke, welche eine Mindestgröße von 90 x 90 cm haben muss. Je nach den Aktivitäten der Stände kann der Bürgermeister eine Ausnahme von dieser Bestimmung gewähren oder, im Gegenteil, jede andere Sicherheitsmaßnahme vorschreiben, die er für notwendig erachtet, wobei die Leiter des Brand- und Rettungsdienstes und des Zivilschutzes Diekirch oder ihre Vertreter in ihren jeweiligen Gutachten konsultiert werden.
    4. Alle elektrischen Anlagen müssen mit Erdungsdrähten ausgestattet sein. Alle mobilen Hauptverteilungen sind mit einem Zylinderschloss, die vom Industriedienst der VdD bereitgestellt werden, ausgestattet und müssen dauerhaft verriegelt sein. Die Kabeltrommeln sind vollständig abzuwickeln. Das Verlegen der Kabel auf der Straße ist verboten. Gegebenenfalls müssen die Kabel auf einer Höhe von mindestens 5 m befestigt werden. Verteilungen in T und + Form sind nicht zulässig. Verteilersteckdosen sind nur für geringen Verbrauch zulässig.
      Die maximale Belastung der zu verwendenden Steckdosen ist wie folgt:

      • Schuko-Steckdose: 230 V max. 2.500 Watt
      • CEE-Steckdose: 400 V 16 Ampere max. 7.500 Watt
      • CEE-Steckdose: 400 V 32 Ampere max. 15.000 Watt
    5. Ein Trinkwasseranschluss kann von den Gemeindediensten außerhalb der Frostperiode zur Verfügung gestellt werden.
    6. Spätestens 3 Stunden vor der offiziellen Eröffnung der oben genannten Veranstaltung wird eine Ortsbesichtigung durch Vertreter der Gemeinde (Bürgermeister oder sein Stellvertreter, Leiter der Kulturabteilung oder sein Stellvertreter, Leiter der technischen Abteilung oder sein Stellvertreter, Leiter der Industrieabteilung oder sein Stellvertreter, Polizeikommissar oder sein Stellvertreter, Leiter des Brand- und Rettungsdienstes oder sein Stellvertreter, Leiter des Zivilschutzes von Diekirch oder sein Stellvertreter) und des ESD durchgeführt. Jeder Verstoß gegen gesetzliche, reglementarische oder kommunale Bestimmungen, der bei dieser Ortsbesichtigung festgestellt wird, muss innerhalb einer, von den genannten Vertretern, festgelegten Frist, auf jeden Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, behoben werden. Geschieht dies nicht, wird der Betroffene von der Veranstaltung ausgeschlossen. Angesichts der festgestellten Mängel kann dem säumigen Teilnehmer die künftige Teilnahme für mindestens zwei Jahre untersagt werden.
    7. Der Verkauf von Grillspeisen und Pommes auf öffentlichen Straßen, der Teilnehmer der oben genannten Veranstaltung darf nur erfolgen, wenn der Schutz des Bodens unter dem Stand durch das Aufstellen eines mit Sand gefüllten Fettauffangbehälters oder einer anderen wirksamen Schutzmaßnahme gewährleistet ist. Die Öffentlichkeit darf unter keinen Umständen Zugang zu den Kücheneinrichtungen (Fritteusen, Grills, Pfannen usw.) haben.
    8. Es ist strengstens verboten, auf öffentlichen Straßen jegliche Art von Feuer zu entzünden, mit Ausnahme von Feuer zum Grillen.
    9. Jede Art von Verkauf von Getränken in Gläsern und Glasflaschen (Bierflaschen, Alkopop-Flaschen usw.) ist verboten. Nur Pfandbecher sind erlaubt.
    10. Die Bestellung sämtlicher Pfandbecher erfolgt über den ESD.
    11. Auf der Place de la Libération sind alle Anhänger der Art „Béierwon“ verboten.
    12. Alle Verkäufe rund um die Kavalkade müssen spätestens um 18 Uhr eingestellt werden, damit die Straßen bis 19 Uhr wieder befahrbar sind. Ausgenommen sind die Place de la Libération und die Grand-Rue, wo der Verkauf um 22 Uhr eingestellt werden muss und Op der Kluuster, wo der Verkauf um 19 Uhr eingestellt werden muss.
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